Prävention und Rehabilitation seit 1949
Prävention und Rehabilitation seit 1949
Herzlich willkommen beim Rehasport! Die Gruppen starten wieder nach den Ferien
Herzlich willkommen beim Rehasport!Die Gruppen starten wieder nach den Ferien

Rehabilitationssport - was ist das?

Rehabilitationssport ist eine für behinderte und von der Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Therapie mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern.

Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX. Er wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.

Die Kostenträger des Behindertensports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein.

Die Dauer der Maßnahmen reichen von

6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknüpft.

Die Verordnung muss durch einen Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt.

Neben der Rehabilitation, soll der Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Kostenübernahme eine Ermessensleistung. Rehabilitationssportler werden oft später im Vereinssport aktiv.

Verordnet werden können als Erstverordnung durch einen zugelassenen Arzt:

  • 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall)
  • 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (nur bei festgelegten bzw. chronischen Erkrankungen möglich)

Diese erfolgen meist zu festen Zeiten in geleiteten Übungsgruppen durch entsprechend qualifizierte Übungsleiter nach Punkt 14.1 und 14.2 der Rahmenvereinbarung. In der Regel ein- bis zweimal pro Woche (je nach Empfehlung) zu je 45-60 Minuten. ´

Sie können jedoch auch als Folgeleistung einer medizinischen Rehabilitation für die Dauer von sechs bis (in speziellen, begründeten Fällen) 24 Monaten z.B. durch die Rentenversicherung verordnet werden.

Der Rehabilitationssport wird grundsätzlich über gemeinnützige Vereine abgebildet.

Die Anerkennung der Gruppen bzw. Vereine erfolgt durch die jeweiligen landesspezifischen Behindertensportverbände.

Basis ist die Rahmenvereinbarung zwischen Krankenkassen, Unfallversicherung, Rentenversicherungen, Kriegsopferversorgung und der Bundesselbsthilfeverbandes für Osteoporose, des Deutschen Behindertensportverbandes, der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz und Kreislauferkrankungen und der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband.

Zum 1. Januar 2011 tritt die neue Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und Funktionstraining in Kraft.

Ziffer 4.7 der Neufassung regelt, dass Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen mit Ausnahme des Trainings auf Radergometern in Herzsportgruppen definitiv vom Rehabilitationssport ausgeschlossen sind. Nach der neuen Regelung ist Gerätetraining kein Bestandteil des Rehabilitationssports und kann bzw. darf somit nicht im Rahmen dessen mit Krankenkassen oder der Deutschen Rentenversicherung abgerechnet werden.

 Ein Anspruch auf Leistung über diesen Zeitraum hinaus besteht nicht.

Somit muss die krankenkassenfinanzierte Leistung einzeln und kostenfrei angeboten werden. Eine "Zwangsbindung" über einen gewissen Zeitraum oder eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme zuzahlungsnotwendiger Leistungen ist nicht rechtens. Diese Institutionen können bzw. sollen den entsprechenden Verbänden gemeldet werden.

 

Die Teilnehmer haben einen Anspruch auf Teilnahme an formal und inhaltlich richtigen Angeboten des Rehabilitationssports.

Einen Anspruch auf bestimmte Übungsformen, Gruppen und Gerätetraining jedoch haben sie nicht.

 

Fachübungsleiter

Leiter der Gruppen können nur lizenzierte Fachübungsleiter sein. Eine Lizenz ist begrenzt gültig und muss in bestimmten Abständen durch Fortbildungen verlängert werden.

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© Dr. Jörg Dahlhaus